{"id":26,"date":"2015-11-20T13:46:39","date_gmt":"2015-11-20T12:46:39","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.mec-arnsdorf.de\/?page_id=26"},"modified":"2020-06-17T07:59:16","modified_gmt":"2020-06-17T05:59:16","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mec-arnsdorf.de\/index.php\/verein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Satzung der Arbeitsgemeinschaft \u201eModelleisenbahnclub Arnsdorf e.V.\u201c<\/h2>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 1 \u2013 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Arbeitsgemeinschaft f\u00fchrt nach Eintragung als gemeinn\u00fctziger Verein in das Vereinsregister den Namen \u201eModelleisenbahnclub Arnsdorf e.V.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Verein hat seinen Sitz in Arnsdorf.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke zur F\u00f6rderung und Pflege der Eisenbahn und wirbt f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis um den Sinn des Modellbaus im Sinne des Abschnittes \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet<br>werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 2 \u2013 Zweck und Aufgaben<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Zweck des Vereins ist es, die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder zu sch\u00fctzen und zu f\u00f6rdern, die Gemeinschaft im Beruf zu pflegen sowie die Hebung der kulturellen und betriebstechnischen Interessen seiner Mitglieder zu sch\u00fctzen. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss engagierter B\u00fcrger, die ihre Freizeitinteressen beim Modelleisenbahnbau verwirklichen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Er vertritt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf dem Gebiet des Modellbaus und pflegt freundschaftliche Beziehungen zu anderen Modelleisenbahnclubs des In- und Auslandes.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 3 \u2013 Vertretung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende ist im Innenverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber der Arbeitsgemeinschaft verpflichtet, die Vertretung nur bei Verhinderung des Vorsitzenden auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ist Mitglied des erweiterten Vorstandes. Er \u00fcbt gleichzeitig die Funktion eines Schatzmeisters aus.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 4 \u2013 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Mitglied kann jede Person werden, die das sechszehnte Lebensjahr beendet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Minderj\u00e4hrige Mitglieder bed\u00fcrfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) \u00dcber den schriftlich beim Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Arbeitsgemeinschaft einzureichenden Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 5 \u2013 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft stehen alle Einrichtungen des Vereins zur Verf\u00fcgung<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Mitglieder haben die Pflicht, sich tatkr\u00e4ftig f\u00fcr die Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft einzusetzen und f\u00fcr die p\u00fcnktliche Beitragszahlung zu<br>sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Jedes Mitglied ist berechtigt,sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen,an allen Veranstaltungen teilzunehmen alle vereinseigenen Einrichtungen zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Einzelpersonen k\u00f6nnen auf Entscheidung des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Bei Tod eines Mitgliedes k\u00f6nnen Ehepartner, Kinder, Enkelkinder oder Erbberechtigte am Vereinsleben teilnehmen. Diese m\u00fcssen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft \u201eModelleisenbahnclub Arnsdorf e.V.\u201c werden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 6 \u2013 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft erlischt mit der Aufl\u00f6sung des<br>Vereins sowie durch<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>a) freiwilligen Austritt:<br>Der freiwillige Austritt ist nach vorangegangener K\u00fcndigung durch eingeschriebenen Brief dem Vorstand des Vereins, unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres mitzuteilen.<\/li><li>b) Ausschluss<br>Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand des Vereins bei Verst\u00f6\u00dfen gegen die Ziele und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft, insbesondere auch wegen Nichtzahlung der festgesetzten Mitgliedsbeitr\u00e4ge und sonstiger finanzieller Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein, trotz schriftlicher Mahnung und pers\u00f6nlicher Aussprache im Vorstand. <br>Die Frist zum Begleichen der festgesetzten Mitgliedsbeitr\u00e4ge und sonstiger finanzieller Verpflichtungen f\u00fcr ein Jahr endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres. Der Beschluss bedarf der Best\u00e4tigung der n\u00e4chstfolgenden Mitgliederversammlung. Der Beschluss der Mitgliederversammlung \u00fcber einen Ausschluss ist endg\u00fcltig. <br>Der Beschluss ist dem Mitglied schriftlich auszuh\u00e4ndigen.<\/li><li>c) durch Tod.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 7 \u2013 Organe des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>Die Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>die Mitgliederversammlung<\/li><li>der Vorstand<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 8 \u2013 Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich im 1. Quartal des Jahres statt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder wenn die Einberufung von 1\/5 der Mitglieder unter Angabe des Grundes und des Zweckes vom Vorstand schriftlich verlangt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Jede Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem weiteren Vorstandsmitglied gem\u00e4ss \u00a7 9 Absatz 1 der Satzung schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einberufen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Mit der Einladung ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen. Tagesordnungspunkte, die in der festgesetzten Tagesordnung nicht enthalten sind, k\u00f6nnen mit einer Mehrheit von 4\/5 der anwesenden Mitglieder zur Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung zugelassen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom Stellvertreter geleitet. Ist dieser ebenfalls verhindert, bestellt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Jede Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Die Art der Abstimmung wird grunds\u00e4tzlich vom Versammlungsleiter bestimmt. Sofern 1\/3 der anwesenden Mitglieder dies beantragt, erfolgt die schriftliche Abstimmung.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) Jedes Mitglied ist stimmberechtigt, soweit es das 18. Lebensjahr vollendet hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) In jeder Mitgliederversammlung des Vereins ist ein Protokoll zu f\u00fchren. Bei Abwesenheit des Schriftf\u00fchrers ist durch den Versammlungsleiter ein anderes Mitglied zu bestimmen. Das Protokoll ist vom Schriftf\u00fchrer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 9 \u2013 W\u00e4hlbarkeit des Vorstandes und Beschlussf\u00e4higkeit<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>dem Vorsitzenden<\/li><li>dem Stellvertreter.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Der erweiterte Vorstand besteht aus<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>dem Schriftf\u00fchrer<\/li><li>dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer \/ Schatzmeister.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>(2) Der Vorstand und der erweiterte Vorstand werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 5 Jahren gew\u00e4hlt. Seine Mitglieder amtieren bis zur Neuwahl von Nachfolgern.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes und \/ oder des erweiterten Vorstandes vorzeitig aus dem Amt aus, ist der Rest-Vorstand befugt, bis zur Neuwahl durch die n\u00e4chste Mitgliederversammlung ein Ersatz-Mitglied zu bestellen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Der Vorstand und der erweiterte Vorstand werden durch einen 2\/3 Mehrheitsbeschluss der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Von allen Sitzungen des Vereins werden Protokolle gefertigt, die vom Versammlungsleiter und dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer unterzeichnet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Der Vorstand und der erweiterte Vorstand f\u00fchren die Gesch\u00e4fte des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung durch.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der Vorstand und der erweiterte Vorstand sind an die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) Der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und der Schriftf\u00fchrer zeichnen verantwortlich f\u00fcr die Aufzeichnung der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 10 \u2013 Beitr\u00e4ge<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Die Mitglieder zahlen den Beitrag quartalsweise, jeweils im ersten Monat eines Quartals.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die H\u00f6he des Beitrages wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit einer 2\/3 Mehrheit festgelegt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) F\u00fcr Ehrenmitglieder gem\u00e4ss \u00a7 5 Absatz 4 dieser Satzung ist die Mitgliedschaft im Verein beitragsfrei.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Jugendliche zahlen vom Beginn ihrer Lehrzeit bis zum Ende des Monats, in dem ihre Lehrzeit endet, einen Beitrag von 2,50 \u20ac (Zwei Euro F\u00fcnfzig Cent) monatlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Vereinsmitglieder, die arbeitslos sind oder Sozialhilfe empfangen, zahlen in der Zeit der Arbeitslosigkeit oder des Sozialhilfeempfangs einen Anteil von 60 von 100 des in der jeweilig g\u00fcltigen Beitragsordnung festgelegten Mitgliederbeitrages.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Auf schriftlichen Antrag kann der Vorstand des Vereins bei sozialer Notlage die Beitragszahlung stunden oder ganz oder teilweise aufheben.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 11 \u2013 Haftung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr alle durch Handlungen des Vorstandes begr\u00fcndete Verbindlichkeiten haftet die Arbeitsgemeinschaft mit ihrem Verm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Mitglieder haften nicht mit ihrem pers\u00f6nlichen Eigentum f\u00fcr Anspr\u00fcche gegen die Arbeitsgemeinschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) F\u00fcr Verbindlichkeiten der Mitglieder haftet die Arbeitsgemeinschaft nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Haftung des erweiterten Vorstandes und seiner Mitglieder f\u00fcr die Amtsf\u00fchrung ist im Innenverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber dem Verein und seinen Mitgliedern auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt, soweit dies kraft Gesetzes zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 12 \u2013 Satzungs\u00e4nderung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen vom Vorstand und von den Mitgliedern beantragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2\/3 Mehrheit.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Zur \u00c4nderung des Zweckes des Vereins ist eine Mehrheit von 9\/10 aller Mitglieder erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 13 \u2013 Gerichtsstand<\/h3>\n\n\n\n<p>In allen Rechtsstreitigkeiten, die aus der Mitgliedschaft und der Inanspruchnahme  von Verbandseinrichtungen sowie dem Verbandsverh\u00e4ltnis entstehen, gilt als vereinbarter Gerichtsstand der Sitz des zust\u00e4ndigen Gerichtes.6<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 14 \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Arnsdorf, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden  hat.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 15 \u2013 Aush\u00e4ndigung der Satzung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich \u00fcber den Inhalt dieser Satzung zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Jedes Mitglied erh\u00e4lt eine Satzung gegen Unterschrift ausgeh\u00e4ndigt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">\u00a7 16 \u2013 Inkrafttreten der Satzung<\/h3>\n\n\n\n<p>(1) Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 13. M\u00e4rz 1992 beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sie gilt mit dem Tage der Registrierung beim Kreisgericht. <\/p>\n\n\n\n<p>(3) \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Bis zur Eintragung in das Vereinsregister beim Kreisgericht ist diese Satzung vorl\u00e4ufige Arbeitsgrundlage der Arbeitsgemeinschaft.<br><\/p>\n\n\n\n<p>Arnsdorf, 16. M\u00e4rz 2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Arbeitsgemeinschaft \u201eModelleisenbahnclub Arnsdorf e.V.\u201c \u00a7 1 \u2013 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr (1) Die Arbeitsgemeinschaft f\u00fchrt nach Eintragung als gemeinn\u00fctziger Verein in das Vereinsregister den Namen \u201eModelleisenbahnclub Arnsdorf e.V.\u201c (2) Der Verein hat seinen Sitz in Arnsdorf. 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